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Es ist notwendig, das geforderte Mindestmaß an allgemeiner Interoperabilität von Funkanlagen mit den dafür bestimmten Ladenetzteilen sicherzustellen und künftigen Marktentwicklungen, wie dem Aufkommen neuer Kategorien oder Klassen von Funkanlagen und einer damit verbundenen wesentlichen Fragmentierung bezüglich Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle, sowie Entwicklungen bei der Ladetechnologie Rechnung zu tragen. Es ist zudem notwendig, Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise für Ladenetzteile oder Ladekabel, oder anderem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Der Kommission sollte daher die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zur Änderung der Kategorien oder Klassen von Funkanlagen und der Spezifikationen für die Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle für jede dieser Kategorien oder Klassen und zur Änderung der Informationsanforderungen über die Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch mit Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um den technischen Fortschritt und Wissensstand oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und ein ausreichendes Maß an Datenverfügbarkeit…
Zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung weiterer technischer Spezifikationen und zur Änderung dieser Verordnung durch Hinzufügung zusätzlicher…
Um erforderlichenfalls eine schnelle Änderung des Inhalts der für die Zwecke dieser Verordnung zu verwendenden Formulare zu ermöglichen, sollte der Kommission…
Um diese Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Um diese Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Damit sichergestellt ist, dass die nationalen Marktüberwachungsbehörden über die verfahrenstechnischen Mittel verfügen, um die Einhaltung der neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.