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Daher ist es notwendig, die Ladeschnittstelle und die Ladeprotokolle für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion zu harmonisieren. Ferner muss die Grundlage für eine Anpassung an künftige wissenschaftliche und technische Fortschritte bzw. an Marktentwicklungen geschaffen werden, welche von der Kommission kontinuierlich überwacht werden. Insbesondere sollte künftig auch geprüft werden, ob eine Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle für Funkanlagen, die anders als mit kabelgebundener Ladefunktion einschließlich über Funkwellen (drahtloses Laden), aufladbar sind, veranlasst werden sollte. Darüber hinaus sollte im Rahmen der künftigen Anpassung der harmonisierten Ladelösungen geprüft werden, ob systematisch weitere Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion aufgenommen werden sollten, sofern die Integration der harmonisierten Ladelösungen für diese weiteren Kategorien oder Klassen von Funkanlagen technisch durchführbar ist. Im Zuge der Harmonisierung sollte die Zielsetzung verfolgt werden, für Verbraucherfreundlichkeit zu sorgen, umweltgefährdende Abfälle zu verringern und eine Fragmentierung des Marktes infolge unterschiedlicher Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle oder unterschiedlicher Initiativen auf nationaler Ebene zu vermeiden, da dadurch Handelshemmnisse im Binnenmarkt entstehen könnten. Bei der künftigen Anpassung der Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle sollten diese Ziele weiter verfolgt werden, indem sichergestellt wird, dass sie die am besten geeigneten technischen Lösungen für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle für alle Arten von Ladevorgängen umfasst. Die harmonisierten Ladelösungen sollten der am besten geeigneten Kombination aus Marktakzeptanz und Erreichung der Ziele, für Verbraucherfreundlichkeit zu sorgen, umweltgefährdende Abfälle zu verringern und eine Fragmentierung des Marktes zu vermeiden, entsprechen. Bei der Auswahl solcher Ladelösungen sollten in erster Linie einschlägige technische Normen verwendet werden, die den genannten Zielen entsprechen und auf europäischer oder internationaler Ebene ausgearbeitet wurden. In Ausnahmefällen, in denen eine bestehende technische Spezifikation eingeführt, hinzugefügt oder geändert werden muss, weil keine den genannten Zielen entsprechenden, öffentlich verfügbaren europäischen oder internationalen Normen vorliegen, sollte die Kommission andere technische Spezifikationen festlegen können, sofern diese technische Spezifikationen, wie in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen, im Einklang mit den Kriterien Offenheit, Konsens und Transparenz entwickelt wurden und den Anforderungen der Neutralität und Stabilität genügen. Alle in der Sachverständigengruppe der Kommission für Funkanlagen vertretenen einschlägigen Interessenträger des Sektors müssen in den gesamten Prozess der Anpassung der harmonisierten Ladelösungen einbezogen werden.
Funkanlagen der in Anhang Ia Teil I genannten Kategorien oder Klassen sind so konstruiert, dass sie den in diesem Anhang für die jeweilige Kategorie oder Klasse…
Diese Harmonisierung wäre jedoch unvollständig ohne Vorgaben über den gebündelten Verkauf von Funkanlagen und zugehörigen Ladegeräten und über die Verbrauchern…
Damit sichergestellt ist, dass die nationalen Marktüberwachungsbehörden über die verfahrenstechnischen Mittel verfügen, um die Einhaltung der neuen…
Es ist notwendig, das geforderte Mindestmaß an allgemeiner Interoperabilität von Funkanlagen mit den dafür bestimmten Ladenetzteilen sicherzustellen und…
Für andere als kabelgebundene Ladelösungen könnten in Zukunft unterschiedliche Lösungen entwickelt werden, was sich nachteilig auf die Interoperabilität, die…
Ein Ziel der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.