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Die Mitgliedstaaten sollten mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um sie wirksam über die Tragweite, Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zu informieren.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die im Rahmen dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und weitere einschlägige…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Anwendung dieser Verordnung wirksam mit der Kommission zusammenarbeiten. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit sollte die…
Es ist wichtig, dass sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene die Sozialpartner an den Daten teilhaben und über die Durchführung dieser Verordnung…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Umsetzung dieser Richtlinie übertragen, wenn die Sozialpartner dies gemeinsam beantragen und sofern die…
Die Mitgliedstaaten sollten sachdienliche Informationen mit den anderen Mitgliedstaaten teilen, um eine wirksame EU-weite Umsetzung der Bestimmungen dieses…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die nach Maßgabe dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und andere ihnen vorliegende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.