Erwägungsgrund 17 32022L2041
Im Einklang mit Artikel 154 AEUV hat die Kommission die Sozialpartner in einem zweistufigen Verfahren zu möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit einem angemessenen Mindestlohnschutz in der Union angehört. Es gab keine Einigung zwischen den Sozialpartnern über die Aufnahme von Verhandlungen zu diesen Fragen. Es ist jedoch wichtig, unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips auf Unionsebene Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union und insbesondere die Angemessenheit der Mindestlöhne zu verbessern, wobei die Ergebnisse der Anhörung der Sozialpartner zu berücksichtigen sind.