Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kooperationsgruppe sollte eine Selbstbewertungsmethode für die Mitgliedstaaten festlegen, die Faktoren wie den Stand der Umsetzung der Maßnahmen für das Cybersicherheitsrisikomanagement und die Berichtspflichten, den Umfang der Fähigkeiten und die Wirksamkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Behörden, die operativen Fähigkeiten der CSIRTs, den Grad der Umsetzung der Amtshilfe sowie der Vereinbarungen über den Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit oder spezifische Fragen grenz- oder sektorübergreifender Art abdeckt. Die Mitgliedstaaten sollten angehalten werden, regelmäßig Selbstbewertungen durchzuführen und die Ergebnisse ihrer Selbstbewertung in der Kooperationsgruppe vorzustellen und zu erörtern.
Vor Beginn der Peer Review können die Mitgliedstaaten eine Selbstbewertung der überprüften Aspekte vornehmen und diese Selbstbewertung den benannten…
Festlegung der Methode und der organisatorischen Aspekte der Peer Reviews gemäß Artikel 19 Absatz 1 sowie Festlegung der Selbstbewertungsmethode für die…
Bei der Ausarbeitung von Leitfäden sollte die Kooperationsgruppe konsequent nationale Lösungen und Erfahrungen erfassen, die Auswirkungen ihrer Vorgaben auf…
Um die wirksame Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie, etwa zum Umgang mit Schwachstellen, zu Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit,…
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung könnten eine Konformitätsbewertung vorsehen, die unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers…
Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.