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Die Richtlinie (EU) 2015/2366 enthält spezifische Vorschriften für IKT-Sicherheitskontrollen und Risikominderungsmaßnahmen für die Zwecke der Erteilung einer Zulassung für die Erbringung von Zahlungsdiensten. Diese Zulassungsvorschriften sollten geändert werden, um sie an die Verordnung (EU) 2022/2554 anzugleichen. Darüber hinaus sollten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vermeidung von Komplexität und doppelten Meldepflichten die Vorschriften für die Meldung von Sicherheitsvorfällen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 keine Anwendung auf Zahlungsdienstleister mehr finden, die jener Richtlinie und der Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegen, um ihnen den Vorteil eines einheitlichen und vollständig harmonisierten Mechanismus für die Meldung von Vorfällen in Bezug auf alle betrieblichen Vorfälle oder zahlungsbezogene Sicherheitsvorfälle — unabhängig davon, ob ein IKT-Bezug besteht — zu ermöglichen.
Um für bestimmte Finanzunternehmen den Verwaltungsaufwand zu verringern und potenziell doppelte Meldepflichten zu vermeiden, sollte die Verpflichtung zur…
Diese Verordnung sollte Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute verpflichten, alle zuvor gemäß der Richtlinie…
Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für Überwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und…
Nach der Richtlinie 2014/65/EU gelten strengere IKT-Risikovorschriften für Wertpapierfirmen und Handelsplätze, die algorithmischen Handel betreiben. Weniger…
Da mit dieser Verordnung jedoch das Ausmaß der Harmonisierung in Bezug auf die verschiedenen Komponenten der digitalen Resilienz erhöht wird, indem…
Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/59/EU , 2014/65/EU , (EU) 2015/2366 und (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.