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Unbeschadet der eigenen rechtlichen Verantwortung der kritischen Einrichtungen, die in der vorliegenden Richtlinie enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten, sollten die Mitgliedstaaten die kritischen Einrichtungen, insbesondere jene, die als kleine oder mittlere Unternehmen einzustufen sind, im Einklang mit den Verpflichtungen von Mitgliedstaaten aus der vorliegenden Richtlinie beim Ausbau ihrer Resilienz unterstützen und dabei übermäßigem Verwaltungsaufwand vorbeugen. Die Mitgliedstaaten könnten insbesondere Leitfäden und Methoden für ihre kritischen Einrichtungen entwickeln, sie bei der Organisation von Übungen zur Überprüfung der Resilienz kritischer Einrichtungen unterstützen sowie Beratung und Schulungen für das Personal kritischer Einrichtungen bereitstellen. Sofern dies erforderlich und durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, könnten die Mitgliedstaaten Finanzmittel bereitstellen und sollten unbeschadet der Anwendung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Wettbewerbsregeln den freiwilligen Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren zwischen kritischen Einrichtungen erleichtern.
Die Mitgliedstaaten unterstützen kritische Einrichtungen bei der Verbesserung ihrer Resilienz. Diese Unterstützung kann die Entwicklung von Leitfäden und…
Die kritischen Einrichtungen sollten technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die angemessen und geeignet sind für die Risiken,…
Sind kritische Einrichtungen aufgrund von Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet, für die Zwecke dieser Richtlinie relevante…
Um die Resilienz der von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen Einrichtungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für diese kritischen Einrichtungen zu…
Zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie und unbeschadet der rechtlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der kritischen Einrichtungen, für die…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre zuständigen Behörden über bestimmte spezifische Befugnisse für die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.