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Die gemäß der vorliegenden Richtlinie und gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden sollten in Bezug auf Cybersicherheitsrisiken, Cyberbedrohungen und Cybersicherheitsvorfälle sowie nicht cyberbezogene Risiken, Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle, die kritische Einrichtungen betreffen, und in Bezug auf entsprechende Maßnahmen, die von gemäß der vorliegenden Richtlinie und der Richtlinie 2022/2555 zuständigen Behörden ergriffen werden, zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Anforderungen nach der vorliegenden Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2022/2555 komplementär umgesetzt werden und dass kritische Einrichtungen keinem Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind, der über das zur Erreichung der Ziele dieser und jener Richtlinie erforderliche Maß hinausgeht.
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine nach dieser Richtlinie zuständige Behörde mit den nach Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden in Bezug auf…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre im Rahmen dieser Richtlinie zuständigen Behörden und ihre nach der Richtlinie (EU) 2022/2557 zuständigen Behörden…
Angesichts der Zusammenhänge zwischen der Cybersicherheit und der physischen Sicherheit von Einrichtungen sollte dafür gesorgt werden, dass der Ansatz der…
Angesichts der Bedeutung der Cybersicherheit für die Resilienz kritischer Einrichtungen und im Sinne der Einheitlichkeit sollte möglichst dafür gesorgt werden,…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre zuständigen Behörden über bestimmte spezifische Befugnisse für die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung…
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 werden Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktur, die für eine Einstufung als kritische Einrichtungen im Sinne dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.