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Sind zusätzliche Informationen erforderlich, um eine kritische Einrichtung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Richtlinie beraten zu können oder um zu bewerten, ob eine kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa diese Verpflichtungen erfüllt, so sollte der Mitgliedstaat, der eine kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa als kritische Einrichtung ermittelt hat, auf ein begründetes Ersuchen der Kommission oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, für die oder in denen der wesentliche Dienst erbracht wird, der Kommission bestimmte Informationen gemäß der vorliegenden Richtlinie bereitstellen. Die Kommission sollte im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat, der die kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa als eine kritische Einrichtung eingestuft hat, in der Lage sein, eine Beratungsmission zur Bewertung der von dieser Einrichtung ergriffenen Maßnahmen zu organisieren. Um sicherzustellen, dass diese Beratungsmissionen ordnungsgemäß durchgeführt werden, sollten insbesondere in Bezug auf die Organisation und Durchführung von Beratungsmissionen, die zu ergreifenden Folgemaßnahmen und die Verpflichtungen, die sich für die betreffenden kritischen Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa in diesem Zusammenhang ergeben, ergänzende Vorschriften festgelegt werden. Unbeschadet dessen, dass der Mitgliedstaat, in dem die Beratungsmission durchgeführt wird, sowie die betreffende kritische Einrichtung die in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften einhalten müssen, sollten die Beratungsmissionen den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats — beispielsweise über die genauen Bedingungen für den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten oder Dokumenten und über Rechtsbehelfe — unterliegen. Das für solche Beratungsmissionen erforderliche spezifische Fachwissen könnte gegebenenfalls über das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen angefordert werden.
Auf Antrag eines Mitgliedstaats, der eine kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa als kritische Einrichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 ermittelt…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine kritische Einrichtung nach der Mitteilung gemäß Artikel 6 Absatz 3 ihre zuständige Behörde informiert, wenn sie…
Auf Ersuchen des Mitgliedstaats, der die kritische Einrichtung ermittelt hat, und mit Zustimmung der betreffenden kritischen Einrichtung organisiert die…
Zwar sind kritische Einrichtungen in der Regel als Teil eines immer stärker verflochtenen Dienstleistungs- und Infrastrukturnetzes tätig und erbringen häufig…
Die kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa berücksichtigt die Stellungnahme der Europäischen Kommission auf Grundlage des Berichts der…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre zuständigen Behörden über bestimmte spezifische Befugnisse für die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.