Erwägungsgrund 18 32022L2557
Es sollten Kriterien festgelegt werden, um das Ausmaß einer durch einen Sicherheitsvorfall verursachten Störung zu bestimmen. Diese Kriterien sollten sich an den in der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Kriterien orientieren, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Ermittlung der Betreiber wesentlicher Dienste im Sinne jener Richtlinie und die diesbezüglich gewonnenen Erfahrungen zu nutzen. Schwere Krisen wie die COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Sicherheit der Lieferketten zu gewährleisten, und wie deren Unterbrechung negative wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen in sehr vielen Sektoren und auf grenzüberschreitender Ebene haben kann. Daher sollten die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung des Ausmaßes der Abhängigkeit anderer Sektoren und Teilsektoren von wesentlichen Diensten einer kritischen Einrichtung so weit wie möglich auch die Auswirkungen auf die Lieferketten berücksichtigen.