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Bei der Stärkung des Nutzer- und des Verursacherprinzips sollten bestimmte Merkmale der Mitgliedstaaten oder ihrer Systeme zur Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren berücksichtigt werden. So sollte es beispielsweise bei besonders dünn besiedelten Gebieten oder bei einem besonders großen Straßennetz, auf das Maut- oder Benutzungsgebühren erhoben werden, möglich sein, für bestimmte Straßenabschnitte Ausnahmen vorzusehen.
Die Mitgliedstaaten können auf bestimmten Straßenabschnitten ermäßigte Mautgebühren oder Benutzungsgebühren vorsehen oder bestimmte Straßenabschnitte,…
Ein gerechteres System für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur auf der Grundlage, dass die Kosten vom Nutzer getragen werden und…
Zeitabhängige Benutzungsgebühren stellen ein nützliches System dar, bei dem bereits das Nutzerprinzip („Nutzer zahlt“) zur Anwendung kommt, wenn derzeit kein…
Wenn ein Mitgliedstaat ein System von Straßengebühren einführt, könnten dafür gewährte Ausgleiche in bestimmten Fällen je nach Sachlage zur Diskriminierung…
Es ist besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten ein gerechtes Gebührenerhebungssystem einführen, mit dem insbesondere Nutzer von Privatfahrzeugen, die…
Mitgliedstaaten, die bei Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie in ihrem transeuropäischen Verkehrskernnetz oder auf einen Abschnitt davon Mautgebühren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.