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Da der Anteil der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge steigt, sollte gleichzeitig eine Differenzierung von Infrastrukturgebühren und Benutzungsgebühren nach der CO2-Emissionsklasse eingeführt werden, die Verbesserungen in diesem Bereich ermöglicht. Bei gemeinsamen Benutzungsgebührensystemen, die zu einer weiteren Harmonisierung beitragen können, gestaltet sich die Umsetzung der Differenzierung vor allem aufgrund der Bedingungen, die solche gemeinsamen Systeme erfüllen müssen, schwieriger. Da die teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Einigung bei der Verteilung der Einnahmen aus der Benutzungsgebühr, erzielen sowie internationale Vereinbarungen ändern müssen, während die Höhe der Gebühr durch die Bestimmungen dieser Richtlinie begrenzt ist, ist es gerechtfertigt, für die Umsetzung der Differenzierung auf der Grundlage der CO2-Emissionen in einem solchen besonderen Fall mehr Zeit einzuräumen. In jedem Fall sollte so differenziert werden, dass es den Festlegungen der Verordnung (EU) 2019/1242 entspricht.
Die Mitgliedstaaten nehmen eine Differenzierung von Infrastrukturgebühren und Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge nach Maßgabe des vorliegenden…
Bis die Differenzierung von Infrastrukturgebühren und Benutzungsgebühren im Sinne des Artikels 7ga zur Anwendung kommt, differenzieren die Mitgliedstaaten bei…
Um die Entwicklung hin zu einer saubereren Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu fördern, sollte die Verpflichtung zur Differenzierung der Infrastrukturgebühren und…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten nehmen eine Differenzierung von Infrastrukturgebühren und Benutzungsgebühren für schwere…
Derzeit sind in der Verordnung (EU) 2019/1242 für Gruppen schwerer Nutzfahrzeuge, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis d der genannten Verordnung…
Die Differenzierung der Infrastrukturgebühren nach der Euro-Emissionsklasse hat dazu beigetragen, dass sauberere Fahrzeuge eingesetzt werden. Mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.