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Angesichts der Tatsache, dass Reisende, die die feste Ärmelkanalverbindung nutzen, diese vor dem Erreichen des Zielortes nicht verlassen können, werden das Risiko einer Nichteinhaltung der Verbrauchsteuerbestimmungen und der Freigrenzen bei der Einfuhr und folglich der Kontrollaufwand für die Zollbehörden gering sein. Um Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch in jedem Fall zu verhindern, sollte Frankreich jedoch die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die ordnungsgemäße Anwendung der Steuerbefreiung in den Tax-free-Verkaufsstellen des französischen Terminals der festen Ärmelkanalverbindung in Coquelles sichergestellt ist.
Mitgliedstaaten, die von der in Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Möglichkeit der Steuerbefreiung Gebrauch machen, treffen die erforderlichen Maßnahmen, um eine…
Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 gilt auch für Waren, die von Tax-free-Verkaufsstellen innerhalb des französischen Terminals des Ärmelkanals in Coquelles an…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 gilt auch für Waren, die von Tax-free-Verkaufsstellen im französischen Terminal des…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 gilt auch für Waren, die von Tax-free-Verkaufsstellen innerhalb des französischen…
Die einzuführenden Kontrollmaßnahmen, die Freizonen und sogenannte Freihäfen betreffen, sollten hinsichtlich der betroffenen Zollverfahren einen möglichst…
Die Fälle, in denen steuerbefreite Verkäufe an Reisende, die das Gebiet der Union verlassen, zulässig sind, sollten klar festgelegt werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.