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Die einzuführenden Kontrollmaßnahmen, die Freizonen und sogenannte Freihäfen betreffen, sollten hinsichtlich der betroffenen Zollverfahren einen möglichst breiten Anwendungsbereich haben, damit eine Umgehung dieser Verordnung durch Ausnutzung dieser Freizonen, die für eine anhaltende Ausbreitung des illegalen Handels genutzt werden können, verhindert wird. Deshalb sollten diese Kontrollmaßnahmen nicht nur Kulturgüter betreffen, die zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, sondern auch Kulturgüter, die in ein besonderes Zollverfahren übergeführt werden. Allerdings sollte der Anwendungsbereich nicht über das Ziel, eine Verbringung unzulässig ausgeführter Kulturgüter in das Zollgebiet der Union zu verhindern, hinausgehen. Während die systematischen Kontrollmaßnahmen die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und einige der besonderen Zollverfahren, in die Güter beim Eingang in das Zollgebiet der Union übergeführt werden können, betreffen, sollte das Versandfahren ausgeschlossen sein.
Personen, Waren und Beförderungsmittel können beim Eingang oder Ausgang aus den Freizonen Zollkontrollen unterworfen werden.
Unbeschadet der Vorschriften für andere Bereiche als den Zollbereich können Waren in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt oder…
Hierzu sollte es für Inhaber von Unionsmarken erlaubt sein, die Einfuhr rechtsverletzender Waren und ihre Überführung in alle zollrechtlichen Situationen,…
Angesichts der sicherheitsbezogenen Maßnahmen sollte die Überführung von Waren in eine Freizone ein Zollverfahren werden, in dem der Eingang der Waren und die…
Hierzu sollte es für Markeninhaber erlaubt sein, die Einfuhr rechtsverletzender Waren und ihre Überführung in alle zollrechtlichen Situationen, einschließlich…
Diese Verordnung gilt auch für Güter, die durch das Gebiet der Gemeinschaft lediglich durchgeführt werden, also Güter, die nicht einer anderen zollrechtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.