Erwägungsgrund 1 32022L0993
Die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.