Erwägungsgrund 11 32022L0993
Es sollten Qualitätsnormen und Qualitätssicherungssysteme entwickelt und eingeführt werden; dabei sollte gegebenenfalls der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 und entsprechenden von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen Rechnung getragen werden.