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1. Das Drittland muss Vertragspartei des STCW-Übereinkommens sein. 2. Dem Drittland muss vom Schiffssicherheitsausschuss bescheinigt worden sein, dass es den Nachweis für die uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen des STCW-Übereinkommens erbracht hat. 3. Die Kommission muss mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und gegebenenfalls unter Beteiligung der betreffenden Mitgliedstaaten durch eine Überprüfung dieses Drittlands, die auch die Inspektion von Einrichtungen und Verfahren einschließen kann, bestätigt haben, dass die im STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Normen in Bezug auf Befähigung, Ausbildung, Erteilung von Zeugnissen und Qualität erfüllt werden. 4. Der Mitgliedstaat muss zurzeit eine Vereinbarung mit dem betreffenden Drittland verhandeln, die es verpflichtet, wesentliche Änderungen der Regeln für Ausbildung und Zeugnisse im Rahmen des STCW-Übereinkommens umgehend mitzuteilen. 5. Der Mitgliedstaat muss Maßnahmen ergriffen haben, mit denen sichergestellt wird, dass Seeleute, die Zeugnisse für leitende Aufgaben zur Anerkennung vorlegen, über angemessene Kenntnisse der Seerechtsvorschriften des Mitgliedstaats verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben von Belang sind, deren Wahrnehmung den Betreffenden gestattet ist. 6. Wenn ein Mitgliedstaat die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften durch ein Drittland mittels einer Bewertung bestimmter Ausbildungseinrichtungen ergänzen will, so geht er dabei gemäß den Bestimmungen des Abschnitts A-I/6 des STCW-Codes vor.
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, Befähigungszeugnisse oder Fachkundezeugnisse gemäß Absatz 1 dieses Artikels, die einem Kapitän, Offizier oder Funker durch…
Es ist unbedingt zu gewährleisten, dass Seeleute mit Zeugnissen aus Drittländern, die an Bord von Schiffen der Union Dienst tun, eine den Anforderungen des…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Seeleute, die an Bord eines Schiffes im Sinne des Artikels 1 Dienst tun,…
Gibt es Anzeichen dafür, dass eine bestimmte Ausbildungseinrichtung für Seeleute die Anforderungen des STCW-Übereinkommens nicht mehr erfüllt, so unterrichtet…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute (1) Jeder Mitgliedstaat…
Der Aufnahmemitgliedstaat stellt sicher, dass Seeleute, die Zeugnisse für leitende Aufgaben zur Anerkennung vorlegen, über angemessene Kenntnisse der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.