Erwägungsgrund 13 32022L0993Die europäischen Sozialpartner haben Mindestruhezeiten für Seeleute vereinbart, und die Richtlinie 1999/63/EG wurde mit dem Ziel der Umsetzung dieser…
Erwägungsgrund 4 32019L1834RICHTLINIE (EU) 2019/1834 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/29/EWG des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen
In der Richtlinie 92/29/EWG sind Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung von Personen…
Erwägungsgrund 4 32019L1159RICHTLINIE (EU) 2019/1159 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Code über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, der durch die Resolution 2 der…
Erwägungsgrund 26 32020L1057RICHTLINIE (EU) 2020/1057 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Eine angemessene, wirksame und kohärente Durchsetzung der Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten ist entscheidend für die Verbesserung der…
Erwägungsgrund 8 32014L0112RICHTLINIE 2014/112/EU DES RATES vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Um zu einem kohärenten Rechtsrahmen für die Arbeitszeitgestaltung beizutragen, sollten bei der Durchführung dieser Richtlinie das geltende Unionsrecht und…
Erwägungsgrund 2 32007L0030RICHTLINIE 2007/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Durchführungsbericht ist ebenfalls vorgesehen für die Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der…