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Mit einheitlichen Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern bestimmter Diensteanbieter in der Union zwecks Entgegennahme, Befolgung und Durchsetzung von Entscheidungen und Anordnungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die auf die Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren gerichtet sind, lassen sich nicht nur die bestehenden Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr überwinden, sondern kann auch ein unterschiedliches Vorgehen auf nationaler Ebene in diesem Bereich künftig verhindert werden. Für Diensteanbieter sollten daher gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Je nachdem, ob Diensteanbieter in der Union oder außerhalb der Union niedergelassen sind, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Diensteanbieter eine benannte Niederlassung benennen oder einen Vertreter bestellen. Diese einheitlichen Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern sollten die Pflichten, die für Diensteanbieter gemäß anderen Rechtsvorschriften der Union gelten, unberührt lassen. Zudem sollte im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union für eine wirksamere Durchsetzung des Strafrechts gesorgt werden.
Bei der Beweiserhebung in Strafverfahren gelten für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander verschiedene Rechtsakte, die in den Geltungsbereich von…
Diensteanbieter sollten frei wählen können, in welchem Mitgliedstaat sie ihre benannte Niederlassung benennen bzw. ihren Vertreter bestellen; die…
Die Pflicht zur Benennung einer benannten Niederlassung oder zur Bestellung eines Vertreters sollte für Diensteanbieter gelten, die Dienste in der Union, das…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Diensteanbieter, die in der Union Dienste anbieten, mindestens einen Adressaten für die Entgegennahme, Einhaltung und…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass jeder Diensteanbieter, der in seinem Hoheitsgebiet niedergelassen ist oder Dienste anbietet, der gemäß dieser…
Um zu gewährleisten, dass die Anbieter von Datenvermittlungsdiensten diese Verordnung einhalten, sollten sie ihre Hauptniederlassung in der Union haben. Bietet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.