Erwägungsgrund 3 32023L1544
Das Fehlen eines unionsweiten Vorgehens, führt zu Rechtsunsicherheit, die sowohl Diensteanbieter als auch Behörden belastet. Für Diensteanbieter, die Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten unterhalten oder ihre Dienste in mehreren Mitgliedstaaten anbieten, gelten unterschiedlichen und womöglich widersprüchlichen Pflichten, weshalb diese Diensteanbieter im Falle eines Verstoßes mit unterschiedlichen Sanktionen belegt werden. Diese Unterschiede im strafprozessrechtlichen Rahmen werden sich aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Kommunikationsdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft in unserem Alltag und in unseren Gesellschaften aller Voraussicht nach weiter vertiefen. Durch diese Unterschiede wird nicht nur der Binnenmarkt in seiner Funktionsweise gestört, sondern es wird auch die Errichtung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union in Mitleidenschaft gezogen.