Erwägungsgrund 2 32023L0175
Am 6. Januar 2020 beantragte Pennakem Europa die Zulassung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel. Gemäß dem Antragsteller könnte 2-Methyloxolan als Alternative zum derzeit erlaubten Hexan verwendet werden. Insbesondere für die Extraktionsverfahren bei der Herstellung oder Fraktionierung von Fetten, Ölen oder Kakaobutter, bei der Herstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl und bei der Herstellung von entfetteten Getreidekeimen und Aromen aus natürlichen Aromaträgern. Der Antrag wurde anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.