Erwägungsgrund 4 32023L0175
Daher ist es angemessen, die Verwendung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei der Herstellung oder Fraktionierung von Fetten, Ölen oder Kakaobutter, bei der Herstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl und bei der Herstellung von entfetteten Getreidekeimen und Aromen aus natürlichen Aromaträgern zuzulassen. Es ist des Weiteren ist es angezeigt, spezifische Reinheitskriterien für 2-Methyloxolan festzulegen.