Erwägungsgrund 4 32020L1756
Für das reibungslose Funktionieren des Mehrwertsteuersystems der Union ist es sehr wichtig, dass alle Steuerpflichtigen, die in Nordirland Lieferungen von Gegenständen bewirken und alle Steuerpflichtigen oder nicht steuerpflichtige juristische Personen, die innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen) gemäß Artikel 214 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates bewirken, oder Steuerpflichtige, die die Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von Gegenständen tätigen, in Anspruch nehmen, eine gesonderte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erhalten.