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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei Lebensmitteln. In dem am 26. Januar 2022 angenommenen Gutachten der Behörde wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) von 1 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Die Behörde stellte fest, dass die festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge bei keiner der Bevölkerungsgruppen bei einer durchschnittlichen Exposition und im 95. Perzentil überschritten wird; sie kam zu dem Schluss, dass 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird und wenn die vorgeschlagenen Rückstandshöchstmengen eingehalten werden. 2-Methyloxolan, wie von der Behörde bewertet, wird mit einer Reinheit von mehr als 99,9 % gewonnen. Furan und 2-Methylfuran, die Verunreinigungen mit den potenziell gefährlichsten Eigenschaften, stellen keine Gefahr da, falls sie im Einklang mit den Spezifikationen in ihren Obergrenzen von 50 mg/kg bzw. 500 mg/kg vorkommen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat 2011 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die Gesundheit von…
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von Glykolipiden als…
Im Jahr 2017 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die…
In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2017 zog die Behörde den Schluss, dass der Antrag des Antragstellers zu einer Gesamtexposition über die Verwendung von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ bewertete 1991 die Sicherheit von Propan, Butan und Isobutan als Extraktionslösungsmittel und kam zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.