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Deshalb sollten für Methanol und Propan-2-ol in Lebensmitteln besondere Höchstgehalte festgelegt werden, die durch Verwendung bei der Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern entstehen. Diese Höchstgehalte sollten unter dem Wert von 10 mg/kg liegen, den der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss als unbedenklich bewertet hat , damit sie als unbedenklich gelten.
Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Rates dürfen die Höchstmengen bestimmter Stoffe, die von Natur aus in Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit…
In Anhang 1 Teil III der Richtlinie 2009/32/EG sind keine besonderen Rückstandshöchstgehalte für Methanol und Propan-2-ol in Lebensmitteln aufgrund der…
Für den vorgenannten Zweck dürfen außer den in § 2 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 bezeichneten Stoffen die nachgenannten Stoffe verwendet werden.…
Bei den Höchstmengen für bestimmte von Natur aus vorhandene, jedoch unerwünschte Stoffe sollte der Schwerpunkt auf dem Lebensmittel oder den…
Da unerwünschte Stoffe natürlich in Pflanzen vorkommen können, kann dies auch in Aromaextrakten und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften der Fall sein.…
Die Risikobewertung durch die Behörde trug den jüngsten Daten zu den toxischen Eigenschaften von 2-Phenylphenol Rechnung. Sie zeigte auf, dass ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.