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Die Mitgliedstaaten sollten alle Menschen unabhängig von biologischem Geschlecht, sozialem Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung in gleichem Maße stärken und schützen und sicherstellen, dass diejenigen, die am stärksten von Energiearmut betroffen sind, die das höchste Energiearmutsrisiko haben oder die am stärksten den negativen Auswirkungen von Energiearmut ausgesetzt sind, angemessen geschützt werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Energieeffizienzmaßnahmen bestehende Ungleichheiten, insbesondere in Bezug auf Energiearmut, nicht verschärfen.
Die Mitgliedstaaten können von den verpflichteten Parteien verlangen, mit Sozialdiensten, regionalen und lokalen Behörden oder Gemeinden zusammenzuarbeiten, um…
Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die Energieeffizienzpolitik der Union die gesamte Bevölkerung…
Menschen, die von Energiearmut betroffen oder bedroht sind, schutzbedürftige Kunden – einschließlich Endnutzern –, Haushalte mit geringem und mittlerem…
Es muss sichergestellt werden, dass Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftige Kunden, Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch Leistungen im Rahmen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, um die notwendige…
Mitgliedstaaten, die von Energiearmut betroffen sind, sollten deshalb, falls das noch nicht geschehen ist, nationale Aktionspläne oder einen anderen geeigneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.