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Die nationalen Energieregulierungsbehörden sollten einen integrierten Ansatz verfolgen, der potenzielle Einsparungen in den Bereichen Energieversorgung und Endverbrauch umfasst. Unbeschadet der Versorgungssicherheit, der Marktintegration und der Vorabinvestitionen in Offshore-Netze, die für den Ausbau erneuerbarer Offshore-Energie erforderlich sind, sollten die nationalen Energieregulierungsbehörden sicherstellen, dass bei Planungs- und Entscheidungsprozessen der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ angewandt wird und dass Netztarife und Netzregelungen Anreize für Verbesserungen bei der Energieeffizienz bieten. Die Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ berücksichtigen. Dies würde dazu beitragen, dass die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Lösungen für eine Steigerung der Energieeffizienz und inkrementelle Kosten aufgrund der Beschaffung nachfrageseitiger Ressourcen sowie die ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen verschiedener Netzinvestitionen und Betriebspläne berücksichtigen. Ein solcher Ansatz erfordert ein Umdenken, weg von der enggefassten Perspektive der Wirtschaftlichkeit hin zur Maximierung des gesellschaftlichen Wohlergehens. Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung von Szenarien für den Ausbau der Energieinfrastruktur angewandt werden, bei dem nachfrageseitige Lösungen als tragfähige Alternativen angesehen werden könnten und angemessen bewertet werden müssen, und sollte zu einem festen Bestandteil der Bewertung von Netzplanungsvorhaben werden. Seine Anwendung sollte von den nationalen Regulierungsbehörden überprüft werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber bei ihrer Netzplanung, ihrer Netzentwicklung und bei…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und gegebenenfalls auch die…
Energieeffizienz sollte bei künftigen Entscheidungen über Investitionen in die Energieinfrastruktur der Union als entscheidendes Element und vorrangige Erwägung…
Die vorliegende Richtlinie ist ein Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2050, in deren Rahmen die Energieeffizienz wie eine eigene Energiequelle behandelt…
Um eine Wirkung zu erzielen, muss der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ von den nationalen, regionalen, lokalen und sektoralen Entscheidungsträgern…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem die Gesamteffizienz des integrierten Energiesystems, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.