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Bei der Ausarbeitung des Netzentwicklungsplans ist es wichtig, dass die Infrastrukturbetreiber dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und den in der Empfehlung der Kommission vom 28. September 2021 mit dem Titel „Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis — Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus“ festgelegten Grundsätzen der Systemeffizienz Rechnung tragen und insbesondere den erwarteten Verbrauch, der bei der Entwicklung des gemeinsamen Szenarios zugrunde gelegt wurde, berücksichtigen. Nachfrageseitige Lösungen sollten priorisiert werden, wenn sie kosteneffizienter sind als Investitionen in die Infrastruktur.
Energieeffizienz sollte bei künftigen Entscheidungen über Investitionen in die Energieinfrastruktur der Union als entscheidendes Element und vorrangige Erwägung…
Um eine Wirkung zu erzielen, muss der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ von den nationalen, regionalen, lokalen und sektoralen Entscheidungsträgern…
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Infrastrukturvorhaben nur dann den Status eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse erhalten können, wenn keine…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist in der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen und steht im…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU haben alle Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewertet und…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte stets auf verhältnismäßige Weise angewandt werden, und wenn die Anwendung des Grundsatzes unmittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.