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Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um rechtliche und sonstige Hemmnisse zu ermitteln und zu beseitigen. Rechtliche und sonstige Hemmnisse für die Nutzung von Energieleistungsverträgen und Drittfinanzierungen, die beim Erzielen von Energieeinsparungen helfen, müssen jedoch verstärkt beseitigt werden. Zu diesen Hemmnissen gehören Rechnungslegungsvorschriften und -praktiken, die verhindern, dass Kapitalinvestitionen und jährliche finanzielle Einsparungen infolge von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung adäquat über die gesamte Laufzeit der Investition ausgewiesen werden.
Unbeschadet der Grundprinzipien des Eigentums- und Mietrechts der Mitgliedstaaten ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung…
Die Mitgliedstaaten beseitigen alle rechtlichen und sonstigen Hemmnisse für die Energieeffizienz, insbesondere in Bezug auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften…
Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hemmnisse, die die Nutzung von Energieleistungsverträgen und anderen Energieeffizienz-Dienstleistungsmodellen für die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete und diskriminierungsfreie Maßnahmen, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene…
Im Bereich der Energieleistungsverträge gibt es in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche verbleibende rechtliche und sonstige Hemmnisse. Daher muss…
Die Mitgliedstaaten sollten darum bemüht sein, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Förderung oder Begünstigung der Energieeffizienz – insbesondere Maßnahmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.