Erwägungsgrund 22 32023L1791
Ein fairer Übergang zu einer klimaneutralen Union bis 2050 ist das zentrale Element des europäischen Grünen Deals. Energiearmut ist ein zentraler Aspekt im Paket „Saubere Energie für alle Europäer“, das eine faire Energiewende unterstützen soll. Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Kommission in ihrer Empfehlung (EU) 2020/1563 zu Energiearmut indikative Leitlinien zu geeigneten Indikatoren für die Erfassung von Energiearmut und zur Definition des Begriffs „erhebliche Anzahl von Energiearmut betroffenen Haushalten“ bereitgestellt. Gemäß der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut ergreifen, wo auch immer sie auftritt; dazu zählen auch Maßnahmen im breiteren Kontext der Armut. Dies ist vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und eines zunehmenden Inflationsdrucks besonders wichtig, wobei sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die systemischen Herausforderungen für das Energiesystem der Union anzugehen.