Erwägungsgrund 7 32023L1791
In ihrer Mitteilung vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ erklärte die Kommission, dass Energieeffizienz ein zentraler Maßnahmenbereich ist und dass ohne sie die vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union nicht erreicht werden kann. Die Notwendigkeit, die Möglichkeiten für kosteneffiziente Energieeinsparungen zu nutzen, hat zu der derzeitigen Energieeffizienzpolitik der Union geführt. Im Dezember 2018 wurde als Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ ein neues übergeordnetes Energieeffizienzziel der Union für 2030 von mindestens 32,5 % gegenüber dem für 2030 projizierten Energieverbrauch aufgenommen, das darauf abzielte, die Energieeffizienz an erste Stelle zu setzen, eine weltweite Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen und den Verbrauchern faire Bedingungen zu bieten.