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Damit ein ehrgeiziges Energieeffizienzziel erreicht werden kann, müssen Hindernisse beseitigt werden, um Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern. Im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten LIFE-Teilprogramms „Energiewende“ werden Mittel bereitgestellt, um die Erarbeitung europäischer bewährter Verfahren für die Umsetzung von Energieeffizienzstrategien zur Überwindung verhaltensbedingter, marktbezogener und rechtlicher Hindernisse für die Energieeffizienz zu fördern.
Damit zum Klimaschutz und zu den internationalen Verpflichtungen der Union in Bezug auf die Dekarbonisierung beigetragen werden kann, muss die Energiewende…
Die Mitgliedstaaten, einschließlich der regionalen und lokalen Behörden, sollten dazu ermutigt werden, die verfügbaren EU-Mittel im Rahmen des in der Verordnung…
Gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission sollten…
Bei Projekten im Rahmen des neuen Teilprogramms „Energiewende“ des LIFE-Programms sollte es vor allem darum gehen, den Aufbau von Kapazitäten zu ermöglichen und…
Um den Einsatz von kofinanzierten Investitionen im Umweltbereich zu optimieren, sollten Synergien mit dem mit der Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen…
Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 EU des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen werden und die zu überprüfbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.