Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Europäische Rat befürwortete in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 für das Jahr 2030 ein Energieeffizienzziel von 27 % auf Unionsebene, das bis 2020 mit Blick auf das Ziel eines Unionsniveaus von 30 % überprüft werden soll. Mit seiner Entschließung vom 15. Dezember 2015 über das Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“ forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, zusätzlich die Machbarkeit eines Energieeffizienzziels von 40 % für denselben Zeitraum zu prüfen.
In den Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030, mit dem…
Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 hervorgehoben wurde, hat sich die Union zu einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen,…
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10.-11. Dezember 2020 wurde das verbindliche Ziel der Union, die Treibhausgasemissionen bis 2030 intern…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurde ein Regelungsrahmen für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen, in dem verbindliche, bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.