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Die Mitgliedstaaten sollten öffentliche Einrichtungen bei der Planung und Einführung von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, auch auf regionaler und lokaler Ebene, unterstützen, indem sie Leitlinien bereitstellen und Kompetenzaufbau und Schulungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen, auch zwischen Agenturen, fördern. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten für komplexe Themen nationale Kompetenzzentren einrichten, etwa für die Beratung lokaler oder regionaler Energieagenturen zu Fernwärme oder Fernkälte. Die Anforderung, Gebäude in Niedrigstenergiegebäude umzuwandeln, bedeutet nicht, dass eine Differenzierung zwischen verschiedenen Niveaus von Niedrigstenergiegebäuden bei neuen oder renovierten Gebäuden ausgeschlossen oder unzulässig ist. Der Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ – einschließlich des kostenoptimalen Niveaus – ist in der Richtlinie 2010/31/EU definiert.
In der Empfehlung (EU) 2016/1318 der Kommission zu Niedrigstenergiegebäuden wurde beschrieben, wie durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU gleichzeitig…
Um einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erhalten und dafür zu sorgen, dass mit den langfristigen Renovierungsstrategien…
Die Mitgliedstaaten sollten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten so festlegen, dass ein kostenoptimales…
„Niedrigstenergiegebäude“ ein Gebäude mit einer sehr hohen, nach Anhang I bestimmten Gesamtenergieeffizienz, die nicht schlechter ist als das von den…
Die Kommission unterstützt gegebenenfalls und auf Anfrage die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung nationaler oder regionaler Finanzhilfeprogramme zur Erhöhung…
Um bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand und die Transformation bestehender Gebäude in Nullemissionsgebäude zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.