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Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates legt Vorschriften für Anlagen fest, die zur Energieerzeugung beitragen oder Energie zu Produktionszwecken nutzen, und sieht vor, dass Informationen über die in der Anlage verwendete oder erzeugte Energie gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie in den Anträgen auf integrierte Genehmigungen enthalten sein müssen. Darüber hinaus ist in Artikel 11 jener Richtlinie festgelegt, dass die effiziente Nutzung von Energie eines der allgemeinen Prinzipien der Grundpflichten der Betreiber und eines der Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken gemäß Anhang III jener Richtlinie ist. Wie effizient der Betrieb von Energiesystemen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, hängt davon ab, ob Energie aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlicher Trägheit und Anlaufzeit reibungslos und flexibel in das Netz eingespeist werden kann. Wenn die Effizienz verbessert wird, wird erneuerbare Energie besser genutzt werden können.
Bei der Berichterstattung nach der Richtlinie 2010/75/EU prüfen die Mitgliedstaaten unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der genannten Richtlinie, ob…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Anlagen, deren Tätigkeiten in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU…
Die Absätze 7, 8, 9 und 10 gelten für Anlagen, die unter die Richtlinie 2010/75/EU fallen, unbeschadet der in der genannten Richtlinie festgelegten…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU haben alle Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewertet und…
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz…
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung wird der Begriff „Energieeffizienz“ im weiteren Sinn verwendet und sollte so ausgelegt werden, dass die einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.