Erwägungsgrund 11 32023L1791
Eine Reihe von Mitgliedstaaten legte ehrgeizige nationale Energie- und Klimapläne vor, die von der Kommission als „ausreichend“ eingestuft wurden und die Maßnahmen enthielten, die es den betreffenden Mitgliedstaaten ermöglichen würden, in einem Verhältnis, das über dem Unionsdurchschnitt liegt, zur Verwirklichung der gemeinsamen Energieeffizienzziele beizutragen. Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten „frühzeitige Anstrengungen“ zur Erreichung von Energieeinsparungen dokumentiert, d. h. Energieeinsparungen, die über dem durchschnittlichen Unionszielpfad der vergangenen Jahre lagen. In beiden Fällen handelt es sich um erhebliche Anstrengungen, die anerkannt und in künftige Modellprojektionen der Union aufgenommen werden sollten und die als gute Beispiele dafür dienen können, wie alle Mitgliedstaaten an ihrem Energieeffizienzpotenzial arbeiten können, um erhebliche Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen.