Erwägungsgrund 11 32010L0075
Die Betreiber sollten Genehmigungsanträge stellen, die die Angaben enthalten, die die zuständige Behörde für die Festlegung von Genehmigungsauflagen benötigt. Die Betreiber sollten in der Lage sein, bei der Beantragung von Genehmigungen die Daten zu verwenden, die sich aus der Anwendung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ergeben.