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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher jederzeit das Recht auf vorzeitige Rückzahlung hat. In solchen Fällen hat der Verbraucher das Recht auf eine Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher für die verbleibende Laufzeit des Vertrags. Bei der Berechnung dieser Ermäßigung werden alle Kosten berücksichtigt, die dem Verbraucher vom Kreditgeber auferlegt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Kosten verlangen kann, wenn die vorzeitige Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde. Die in Unterabsatz 1 genannte Entschädigung darf 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ende der Laufzeit des Kreditvertrags ein Jahr überschreitet. Überschreitet dieser Zeitraum nicht ein Jahr, so darf die Entschädigung 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kreditgeber keine Entschädigung nach Absatz 2 verlangen kann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Rückzahlung erfolgt aufgrund eines Versicherungsvertrags, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll;
der Kredit wird in Form einer Überziehungsmöglichkeit eingeräumt;
die Rückzahlung fällt in einen Zeitraum, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.
Abweichend von Absatz 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass
der Kreditgeber die in Absatz 2 genannte Entschädigung nur dann verlangen kann, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung den im nationalen Recht vorgesehenen Schwellenwert überschreitet, der innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums nicht höher als 10 000 EUR sein darf;
der Kreditgeber ausnahmsweise eine höhere Entschädigung verlangen kann, wenn der Kreditgeber nachweist, dass der aus der vorzeitigen Rückzahlung entstandene Verlust den nach Absatz 2 bestimmten Betrag übersteigt. Übersteigt die vom Kreditgeber beanspruchte Entschädigung den aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung tatsächlich erlittenen Verlust, so hat der Verbraucher Anspruch auf eine entsprechende Verminderung. In diesem Fall besteht der Verlust in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Sollzinssatz und dem Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig zurückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt dieser Rückzahlung als Kredit ausreichen kann, und zwar unter Berücksichtigung der Auswirkungen der vorzeitigen Rückzahlung auf die Verwaltungskosten.
Keinesfalls darf die in Absatz 2 und Absatz 4 Buchstabe b genannte Entschädigung den Zinsbetrag übersteigen, den der Verbraucher im Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ende der Laufzeit des Kreditvertrags bezahlt hätte.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Kreditgeber, sofern gerechtfertigt, eine angemessene und objektive Entschädigung für die möglicherweise…
das Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verfahren bei vorzeitiger Rückzahlung und gegebenenfalls Informationen zum Anspruch des Kreditgebers auf Entschädigung…
Die Fähigkeit eines Verbrauchers, den Kredit vor Ablauf des Kreditvertrags zurückzuzahlen, kann eine wichtige Rolle bei der Förderung des Wettbewerbs im…
dass der Kreditgeber diese Entschädigung nur dann verlangen darf, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung den im jeweiligen innerstaatlichen Recht…
gegebenenfalls Informationen zur Art der Berechnung der Entschädigung des Kreditgebers im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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