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Miet- und Leasingverträge, bei denen weder im Vertrag selbst noch in einem gesonderten Vertrag eine Verpflichtung oder eine Option des Verbrauchers zum Erwerb des Vertragsgegenstands vorgesehen ist, wie etwa reine Mietverträge, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, da sie keine mögliche Eigentumsübertragung bei Vertragsende beinhalten.
Miet- oder Leasingverträge, bei denen weder in dem Vertrag selbst noch in einem gesonderten Vertrag eine Verpflichtung zum Erwerb des Miet- bzw.…
Miet- oder Leasingverträge, bei denen weder in dem Vertrag selbst noch in einem gesonderten Vertrag eine Verpflichtung zum Erwerb des Miet- bzw.…
Vermiet- und Verleihrechte an Bauwerken und Werken der angewandten Kunst fallen nicht unter diese Richtlinie.
bei Kreditverträgen für den Erwerb einer Immobilie, in denen festgehalten ist, dass die Immobilie zu keinem Zeitpunkt als Haus, Wohnung oder sonstige Wohnstätte…
Verträge über die Übertragung von Immobilien oder von Rechten an Immobilien oder die Begründung oder den Erwerb solcher Immobilien oder Rechte, Verträge über…
Durch unbewegliches Vermögen besicherte Kreditverträge sowie Kreditverträge, deren Zweck der Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einem Grundstück…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.