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Wie in Erwägungsgrund 17 der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates beschrieben, handelt es sich bei Debitkarten mit Zahlungsaufschub um auf dem Markt gängige Kreditkarten, bei denen der Gesamtbetrag der Transaktionen zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel einmal im Monat, vom Konto des Karteninhabers abgebucht wird, ohne dass Zinsen zu zahlen sind. Die Mitgliedstaaten sollten bestimmte Kreditverträge in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub von dieser Richtlinie ausnehmen können, da solche Kreditverträge Haushalten helfen können, ihr Budget besser an ein monatliches Einkommen anzupassen, wenn der Kredit binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden muss, zinsfrei und gebührenfrei – mit lediglich begrenzten Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der Zahlungsdienstleistung – ist sowie von einem Kreditinstitut oder einem Zahlungsinstitut bereitgestellt wird. Diese Ausnahme sollte die Anwendung einschlägiger Bestimmungen über Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen unberührt lassen, die Anwendung finden sollten, wenn die Rückzahlung den positiven Saldo auf dem Girokonto übersteigt.
Die Mitgliedstaaten können Kreditverträge in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub von der Anwendung dieser Richtlinie ausnehmen,
ungeachtet der nationalen Vorschriften über die Kreditgewährung mittels Kreditkarten wird der im Zusammenhang mit einer Zahlung gewährte und gemäß Artikel 11…
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Kreditkarten auf dem Markt. Bei Debitkarten mit Zahlungsaufschub wird das Konto des Karteninhabers zu einem im Voraus…
Diese Richtlinie sollte nicht gelten für bestimmte Arten von Kreditverträgen, z. B. einen Zahlungsaufschub gewährende Debit-Karten, nach deren…
Bestimmte Zahlungsaufschübe, bei denen ein Warenlieferant oder Dienstleistungserbringer dem Verbraucher Zeit einräumt, um eine Ware oder Dienstleistung zins-…
Einige auf nationaler Ebene verwendete Zahlungsinstrumente ermöglichen es dem Zahler, kartengebundene Zahlungsvorgänge zu veranlassen, die durch das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.