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Ein dauerhafter Datenträger, einschließlich Papier und interoperabler, tragbarer und maschinenlesbarer digitaler Fassungen von Dokumenten, sollte es ermöglichen, Informationen persönlich an den Verbraucher zu richten; er sollte es dem Verbraucher ermöglichen, Informationen so aufzubewahren, dass sie für eine künftige Bezugnahme und für einen für die Zwecke der Informationen angemessenen Zeitraum zugänglich sind; er sollte die unveränderte Wiedergabe der aufbewahrten Informationen ermöglichen und die Lesbarkeit der Informationen gewährleisten, damit die Informationen gelesen und herangezogen werden können. Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, die Art des dauerhaften Datenträgers zu wählen, mittels dessen sie in der vorvertraglichen Phase und nach Vertragsschluss Informationen erhalten und mittels dessen sie ihren Widerruf mitteilen. Verbraucher sollten jedoch ihren Widerruf nicht mittels Arten dauerhafter Datenträger mitteilen können, die nicht gängig sind, und nicht von Kreditgebern oder gegebenenfalls Kreditvermittlern verlangen können, dass diese Informationen mittels solcher Datenträger bereitstellen.
„dauerhafter Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der…
„dauerhafter Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der…
Verbraucher sollten über Änderungen in klarer und verständlicher Weise informiert werden. Wirkt sich eine Änderung für den Verbraucher mehr als nur geringfügig…
Dauerhafte Datenträger sollten es dem Verbraucher ermöglichen, Informationen so lange zu speichern, wie es für den Schutz seiner Interessen in den Beziehungen…
„dauerhafter Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Unternehmer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern,…
„dauerhafter Datenträger“ jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Verkäufer gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.