Erwägungsgrund 2 32014L0092
So wurden mit der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates grundlegende Transparenzanforderungen an die von Zahlungsdienstleistern verlangten Entgelte für die von ihnen angebotenen Dienste im Zusammenhang mit Zahlungskonten festgelegt. Die Einführung einheitlicher Regeln für die Erbringung von Zahlungsdiensten und die Bereitstellung von Informationen hat den Zahlungsdienstleistern ihre Tätigkeit erheblich erleichtert, ihren Verwaltungsaufwand verringert und ihnen Kosteneinsparungen ermöglicht.