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Im Kreditvertrag sollten alle erforderlichen Informationen in klarer und prägnanter Form enthalten sein, damit der Verbraucher seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zur Kenntnis nehmen kann.
Im Kreditvertrag ist in klarer, prägnanter Form Folgendes anzugeben:
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Kreditvertrag in klarer und prägnanter Form alle folgenden Elemente enthält: Die in Unterabsatz 1 genannten…
Die im Formular „Europäische Informationen für Verbraucherkredite“ enthaltenen Informationen müssen kohärent sein. Sie müssen gut lesbar sein und den…
Alle notwendigen Informationen über die Rechte und Pflichten, die sich für den Verbraucher aus dem Kreditvertrag ergeben, sollten in klarer, prägnanter Form im…
Damit Verbraucher in voller Sachkenntnis entscheiden können, sollten ihnen rechtzeitig vor und nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Kreditvertrags…
Kreditverträge und Nebenleistungen sollten klar und transparent dargestellt werden. Es sollte nicht möglich sein, die Zustimmung des Verbrauchers zum Abschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.