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Unbeschadet der Richtlinie 93/13/EWG und vorvertraglicher Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Richtlinie und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten dem Verbraucher frühzeitig und vor jeder Änderung der Bedingungen des Kreditvertrags eine Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls der Notwendigkeit der Einwilligung des Verbrauchers oder eine Erläuterung der kraft Gesetzes eingeführten Änderungen, der Zeitplan für die Umsetzung dieser Änderungen und dem Verbraucher zur Verfügung stehenden Beschwerdemöglichkeiten sowie die Frist für die Einreichung einer Beschwerde und der Name und die Anschrift der zuständigen Behörde, bei der die Beschwerde eingereicht werden kann, mitgeteilt werden. Die Änderung eines Kreditvertrags sollte die Verbraucherrechte, einschließlich der Informationsrechte gemäß dieser Richtlinie, unberührt lassen. Dies sollte unbeschadet des Unionsrechts oder nationaler Bestimmungen über die Zulässigkeit, die Bedingungen und die Gültigkeit von Vertragsänderungen gelten.
Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der…
Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener…
Unbeschadet anderer Verpflichtungen gemäß der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU und zur Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes sollten jene…
Die Angaben zu der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags gemäß den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU, wie sie durch die Änderungen in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.