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Die Vertragsparteien sollten das Recht haben, einen unbefristeten Kreditvertrag ordentlich zu kündigen. Enthält der Kreditvertrag eine entsprechende Vereinbarung, so sollte der Kreditgeber außerdem das Recht haben, aus objektiv gerechtfertigten Gründen das Recht des Verbrauchers auf Inanspruchnahme von Kreditbeträgen aufgrund eines unbefristeten Kreditvertrags auszusetzen. Zu diesen Gründen können beispielsweise der Verdacht auf eine nicht zulässige oder missbräuchliche Verwendung des Kredits oder ein beträchtlich erhöhtes Risiko, dass der Verbraucher seiner Verpflichtung zur Rückzahlung des Kredits nicht nachkommen kann, gehören. Diese Richtlinie sollte nicht das nationale Vertragsrecht betreffend die Rechte der Vertragsparteien, den Kreditvertrag aufgrund eines Vertragsbruchs zu beenden, berühren.
Enthält der Kreditvertrag eine entsprechende Vereinbarung, so kann der Kreditgeber aus sachlich gerechtfertigten Gründen dem Verbraucher das Recht auf…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher einen unbefristeten Kreditvertrag jederzeit unentgeltlich ordentlich kündigen kann, es sei denn, die…
Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche…
Die Vertragsparteien sollten das Recht haben, einen Kreditvertrag mit unbefristeter Laufzeit ordentlich zu kündigen. Enthält der Kreditvertrag eine…
Wenn ein Verbraucher einen Vertrag widerruft, bei dem der Preis ganz oder teilweise durch einen Kredit finanziert wird, der ihm vom Gewerbetreibenden oder von…
Die Mitgliedstaaten können Verbrauchern die Möglichkeit geben, im Falle der Nichteinhaltung der vorliegenden Richtlinie gemäß nationalem Recht verhältnismäßige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.