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Unter bestimmten Bedingungen sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Rechte gegenüber dem Kreditgeber geltend zu machen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch festlegen, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Verbraucher diese Rechte gegenüber dem Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer geltend machen muss, insbesondere indem er Klage gegen den Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer erhebt, bevor er diese gegenüber dem Kreditgeber geltend machen kann. Verbraucher sollten nicht ihrer Rechte verlustig gehen, die ihnen das nationale Recht über die gesamtschuldnerische Haftung des Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringers und des Kreditgebers einräumt.
Werden die unter einen verbundenen Kreditvertrag fallenden Waren oder Dienstleistungen nicht oder nur teilweise geliefert oder entsprechen sie nicht dem…
Werden die unter einen verbundenen Kreditvertrag fallenden Waren oder Dienstleistungen nicht oder nur teilweise geliefert bzw. erbracht oder entsprechen sie…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditkäufer bei dem Kauf von Ansprüchen eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder dem Kauf des…
Unter bestimmten Bedingungen sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Rechte gegenüber dem Kreditgeber…
Die Mitgliedstaaten können Verbrauchern die Möglichkeit geben, im Falle der Nichteinhaltung der vorliegenden Richtlinie gemäß nationalem Recht verhältnismäßige…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.