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Das effiziente Funktionieren dieser Richtlinie muss zusammen mit den Fortschritten bei der Schaffung eines Binnenmarkts mit einem hohen Verbraucherschutzniveau für Kreditverträge überprüft werden. Die Kommission sollte alle vier Jahre eine Evaluierung dieser Richtlinie vornehmen, um den in dieser Richtlinie festgelegten oberen Schwellenwert von 100 000 EUR und die Prozentsätze für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung zu zahlenden Entschädigung sowie die Frage zu bewerten, ob der Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Bezug auf Kreditverträge, die durch Nichtwohnimmobilien besichert sind, weiterhin angemessen ist. Diese Evaluierung sollte auch eine Analyse der Entwicklung des Marktes für Verbraucherkredite, die den grünen Wandel unterstützen, und eine Bewertung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme solcher Kredite sowie eine Bewertung der Umsetzung der gemäß dieser Richtlinie verhängten Sanktionen und insbesondere ihrer Wirksamkeit und Abschreckungswirkung umfassen. Bei der Evaluierung dieser Richtlinie sollte die Kommission die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Union und die Lage auf dem betreffenden Markt analysieren, wie etwa das Aufkommen neuer Formen von Finanzdienstleistungen, digitale Entwicklungen sowie Umfang und Entwicklungen der grenzüberschreitenden Bereitstellung von Krediten. Sie sollte sich auch mit der Effizienz dieser Richtlinie befassen, einschließlich der Kosten und Nutzen, die sie für Unternehmen und Verbraucher mit sich bringt. Darüber hinaus wird Schwarmfinanzierung zunehmend zu einer Finanzierungsform, die Verbrauchern zur Verfügung steht, in der Regel für kleine Ausgaben oder Investitionen. Schwarmfinanzierungs-Dienstleistungen, einschließlich der Vermittlung von Krediten, die Verbrauchern erbracht werden, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgenommen. Die Kommission sollte bewerten, ob weitere Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern erforderlich sind, die über einen Anbieter von Schwarmfinanzierungs-Kreditdienstleistungen einen Kredit aufnehmen oder investieren wollen.
Bis zum 20. November 2025 bewertet die Kommission, ob Verbraucher, die über Schwarmfinanzierungsplattformen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der…
Die Kommission überprüft alle fünf Jahre, und zwar erstmals am 11. Juni 2013 die in dieser Richtlinie und ihren Anhängen festgelegten Schwellenbeträge und die…
Die Kommission sollte im Lichte der erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Binnenmarktes für notleidende Kreditverträge, der mit einem hohen…
Es wird notwendig sein, das wirksame Funktionieren dieser Richtlinie und die Fortschritte bei der Verwirklichung eines Binnenmarkts mit einem hohen…
Es ist zweckmäßig, dass die Kommission diese Richtlinie für den Fall überprüft, dass Binnenmarkthindernisse festgestellt werden. Die Kommission sollte bei ihrer…
Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat die Richtlinie 2008/48/EG auf Bereiche außerhalb ihres Anwendungsbereichs angewandt, um das Verbraucherschutzniveau zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.