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Es ist zu erwarten, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten Identifizierungsdienste als vereinfachtes und standardisiertes Mittel zur Identifizierung von Dienstleistern und Steuerpflichtigen einführt. Mitgliedstaaten, die dieses Format für die Identifizierung verwenden wollen, sollte dies gestattet sein, sofern der Informationsfluss und die Qualität der Informationen anderer Mitgliedstaaten, die solche Identifizierungsdienste nicht nutzen, dadurch nicht beeinträchtigt werden. Daher sollte die Nutzung von Identifizierungsdiensten nicht die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten oder die Anforderungen an die Erhebung von Informationen beeinträchtigen. Weicht dieser Ansatz in bestimmten Punkten von den entsprechenden OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch ab, so sollten sich die Bestimmungen dieser Richtlinie betreffend die Nutzung von Identifizierungsdiensten darüber hinaus nicht auf die Feststellung auswirken, ob die gemäß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats und eines Drittlands gemeldeten und ausgetauschten Informationen den in dieser Richtlinie festgelegten gleichwertig sind oder diesen entsprechen.
Öffentliche Diensteanbieter verwenden die Personenidentifizierungsdaten, die über elektronische Identifizierungsmittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014…
Die folgenden Artikel 13a bis 13e werden eingefügt: Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck: Anerkennung von…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Im Interesse einer besseren Verfügbarkeit der Steueridentifikationsnummer für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollte jeder Mitgliedstaat die…
Technologische Entwicklungen und Fortschritte bei der Digitalisierung ermöglichen bei angehenden und bestehenden Kunden eine sichere Identifizierung und…
In dieser Richtlinie sollten die Informationspflichten der Zahlungsdienstleister gegenüber den Zahlungsdienstnutzern festgelegt werden, damit Letztere ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.