Gesetze
Gesetz wird geladen …
Meldende Finanzinstitute, Intermediäre, meldende Plattformbetreiber, meldende Anbieter Von Krypto-Dienstleistungen oder die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679. Legen zwei oder mehr dieser Verantwortlichen gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so gelten sie als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche. Beispielsweise gelten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als gemeinsam für das Zentralverzeichnis Verantwortliche, wenn sie sich gemeinsam auf die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und die Art und Weise der Verarbeitung geeinigt haben.
MELDENDE FINANZINSTITUTE, Intermediäre, MELDENDE PLATTFORMBETREIBER, MELDENDE ANBIETER VON KRYPTO-DIENSTLEISTUNGEN und die zuständigen Behörden der…
Die Behörden der Mitgliedstaaten gelten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie gemäß der vorliegenden Verordnung erheben und…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gelten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Verfahren, die gemäß der vorliegenden…
Die Behörden der Mitgliedstaaten gelten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie nach dieser Verordnung erheben, als…
Die nach nationalem Recht zuständige Behörde oder zuständigen Behörden gilt bzw. gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden…
Für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Behörden, gegenüber denen die betroffene Person…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.