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Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das verbindliche Gesamtziel der Union festgelegt, 2030 einen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union von mindestens 32 % zu erreichen. Laut dem Klimazielplan für 2030, der in der Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“ dargelegt ist, müsste der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 40 % gesteigert werden, um das THG-Reduktionsziel der Union zu erreichen. In diesem Zusammenhang schlug die Kommission im Juli 2021 im Rahmen des Pakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals vor, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Energiemix bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu verdoppeln und einen Anteil von mindestens 40 % zu erreichen.
Im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen bewertet die Kommission im Rahmen ihrer Bewertung gemäß Absatz 1 die Fortschritte beim Anteil der aus erneuerbaren…
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurde ein Regelungsrahmen für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen, in dem verbindliche, bis…
Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 hervorgehoben wurde, hat sich die Union zu einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen,…
Die Mitgliedstaaten stellen gemeinsam sicher, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030…
In den Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030, mit dem…
Das derzeitige verbindliche EU-weite Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen, sowie das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.